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   BVerwG, 08.11.1961 - VI C 120.59   

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BVerwG, 08.11.1961 - VI C 120.59 (https://dejure.org/1961,115)
BVerwG, Entscheidung vom 08.11.1961 - VI C 120.59 (https://dejure.org/1961,115)
BVerwG, Entscheidung vom 08. November 1961 - VI C 120.59 (https://dejure.org/1961,115)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    LBG Berlin (i.d.F. vom 10.12.1954) §§ 11, 12, 41

Papierfundstellen

  • BVerwGE 13, 156
  • NJW 1962, 605
 
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Wird zitiert von ... (32)

  • VGH Bayern, 27.01.2016 - 3 ZB 15.2401

    Rücknahme der Ernennung eines Beamten auf Probe wegen arglistiger Täuschung über

    Damit ist jedoch nicht dargelegt, dass das Staatsministerium bereits zu diesem Zeitpunkt die für die Rücknahmeentscheidung sichere Kenntnis von der Täuschungshandlung in objektiver und subjektiver Hinsicht erlangt hat (vgl. Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand: Sep. 2015, Art. 21 BayBG Rn. 12; Battis, Bundesbeamtengesetz, 4. Auflage 2009, § 14 Rn. 17 zur bundesrechtlichen Bestimmung; BVerwG, U. v. 8.11.1961 - VI C 120.59 - BVerwGE 13, 156 - beck-online).

    Dass das Staatsministerium angesichts der Petitionen bzw. des Gnadengesuchs des Klägers bereits im Vorfeld mit der Angelegenheit befasst war, vermag daran nichts zu ändern, da die Rücknahmefrist nicht durch Vermutungen oder Verdächtigungen in Lauf gesetzt wird (vgl. Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand: Sep. 2015, Art. 21 BayBG Rn. 12; BVerwG, U. v. 8.11.1961 - VI C 120.59 - BVerwGE 13, 156 - beck-online).

  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84

    Beamtenrecht - Arglistige Täuschung - Rücknahme der Ernennung

    Vermutungen oder ein Verdacht genügen nicht (vgl. BVerwGE 13, 156 [161]; 16, 340 [342]; 17, 1 [2]; Beschluß vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - [Buchholz 237.1 Art. 15 BayBG Nr. 3] zu entsprechenden Regelungen des Bundes und der Länder; Fürst, GKÖD I, K § 13 Rz 11).

    Eine arglistige Täuschung liegt nach alledem dann vor, wenn der Täuschende erkennt und in Kauf nimmt, daß die Ernennungsbehörde auf Grund seines Verhaltens für sie wesentliche Umstände als gegeben ansieht, die in Wahrheit nicht vorliegen oder - umgekehrt - der Ernennung hinderliche Umstände als nicht gegeben ansieht, obwohl solche in Wahrheit vorliegen (BVerwGE 13, 156 [158]; Urteile vom 11. März 1965 - BVerwG 2 C 47.62 - [Buchholz 232 § 12 BBG Nr. 11], vom 25. November 1965 - BVerwG 2 C 201.62 - [Buchholz 232 § 12 BBG Nr. 13], vom 14. November 1969 - BVerwG 6 C 10.66 - [ZBR 1970, 87] und vom 28. Oktober 1970 - BVerwG 6 C 129.67 - [Buchholz 237.1 Art. 14 BayBG 60 Nr. 2]).

  • BVerwG, 20.01.2004 - 1 D 33.02

    Beamter beim BND; Weiterverfolgung der Berufung des Bundesdisziplinaranwalts

    Eine Täuschung ist insbesondere arglistig, wenn der täuschende Beamte erkennt oder jedenfalls damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass die ernennende Stelle aufgrund seines Verhaltens der Ernennung hinderliche Umstände als nicht gegeben erachtet, obgleich solche in Wahrheit vorliegen, und dadurch zu einer für den Beamten günstigen Entscheidung bestimmt wird (vgl. Urteil vom 8. November 1961 BVerwG 6 C 120.59 BVerwGE 13, 156 ; Urteile vom 11. März 1965 und 25. November 1965 BVerwG 2 C 47 und 201.62 Buchholz 232 § 12 BBG Nr. 11 und 13).
  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 50.78

    Verschweigen einer strafgerichtlichen Verurteilung im Rahmen eines

    Auch soweit das beklagte Land die Rücknahme der Ernennung des Klägers auf diesen selbständig neben § 14 Abs. 1 Nr. 1 LBG stehenden (vgl. BVerwGE 13, 156 [159]; 22, 248 [251]; Urteil vom 12. Mai 1966 - BVerwG 2 C 116.65 - [DÖD 1966, 193, 195]) gesetzlichen Tatbestand gestützt hat, ist sie nicht deshalb rechtswidrig, weil die rechtskräftige Verurteilung des Klägers zu einer Strafe nach deren Tilgung bzw. nach Eintritt der Tilgungsreife nicht mehr zu seinem Nachteil berücksichtigt werden darf.

    Für den Tatbestand einer Täuschung im Sinne des § 14 Abs. 1 Nr. 1 LBG genügt zwar schon das vom Berufungsgericht festgestellte Verschweigen der Verurteilung und Bestrafung im Personalbogen vom 19. Mai 1971 (vgl. BVerwGE 13, 156 [158]; Urteil vom 11. März 1965 - BVerwG 2 C 47.62 - [Buchholz 232 § 12 BBG Nr. 11]).

  • VG Freiburg, 13.03.2023 - 3 K 2900/22

    Rücknahme; Ernennung; freiheitlich-demokratische Grundordnung; arglistige

    Auf die Frage, ob der Beklagte den Ausgang des Strafverfahrens hätte abwarten können (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 08.11.1961 - VI C 120.59 -, BVerwGE 13, 161) und ob es für das Einhalten der Ausschlussfrist darauf ankommt, dass der Bescheid dem Beamten auch innerhalb der Frist zugestellt wurde (vgl. hierzu Lemhöfer in Plog/Wiedow, BeamtStG, 409. EL, BBG § 14 Rn. 36), kommt es daher nicht an.
  • BVerwG, 16.10.1979 - 2 B 61.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn der Sechsmonatsfrist

    Die Beschwerde macht geltend, der Berufungsbeschluß weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. November 1961 - BVerwG 6 C 120.59 - (BVerwGE 13, 156) ab und beruhe auf dieser Abweichung.
  • BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 241/96

    Kündigung eines nach Rücknahme der Beamtenernennung wiederaufgelebten

    Bei der Rücknahme der Ernennung handelt es sich um einen einseitig gestaltenden Verwaltungsakt (BVerwGE 13, 156; 16, 340; 59, 366; Schütz, aaO, § 13 LBG NW Rz 6; Scheerbarth/Höffken/Bauschke/Schmidt, Beamtenrecht, 6. Aufl., § 12 BBG Anm. V 4 c).
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 40/92

    Amtsenthebung eines Anwaltsnotars wegen Herbeiführung seiner Bestellung durch

    a) Für die Auslegung des Begriffs der arglistigen Täuschung können Rechtsprechung und Rechtslehre zu § 123 BGB herangezogen werden (BVerwGE 13, 156, 158).

    Dementsprechend stehen auch § 12 Abs. 1 Nr. 1 LBG NW und § 12 Abs. 1 Nr. 2 LBG NW, wonach die Ernennung zurückzunehmen ist, wenn nicht bekannt war, daß der Ernannte ein Verbrechen oder ein Vergehen begangen hatte, das ihn der Berufung in das Beamtenverhältnis unwürdig erscheinen läßt, und er deswegen rechtskräftig zu einer Strafe verurteilt war oder wird, selbständig nebeneinander (BVerwGE 13, 156, 159; BVerwG, Urteil vom 31. Januar 1980 aaO; Schütz aaO, Rdnr. 2).

  • VG Meiningen, 29.05.2006 - 1 K 58/02

    Recht der Landesbeamten; Nichteinhaltung der Frist für die Rücknahme einer

    1 ThürBG stützen kann (vgl. BVerwG, B. v. 14.11.1996 - 2 B 16.96 -, BVerwGE 13, 156 ff.).

    Erforderlich ist somit die Kenntnis von allen Voraussetzungen für eine Rücknahme, insbesondere auch der arglistigen Täuschungshandlung (vgl. BVerwG, U. v. 16.10.1979 - 2 B 61/79 -, BVerwGE 13, 156 ff.).

  • BVerwG, 12.09.1963 - II C 195.61

    Rücknahme einer Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit wegen arglistiger Täuschung

    Erklärungswillen des anderen einzuwirken, Dabei genügt bedingter Vorsatz (BVerwGE 13, 156 [BVerwG 08.11.1961 - VI C 120/59] [158]); Arglist wäre also schon dann zu bejahen, wenn festgestellt werden kann, dem Kläger sei bewußt gewesen, daß seine Angaben unrichtig sein könnten und daß gerade der durch diese Angaben hervorgerufene Irrtum die Beklagte zur Vornahme der Ernennung bestimmen könnte.
  • BVerwG, 28.12.1967 - II B 47.67

    Vorliegen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsache - Anforderungen an die

  • BVerwG, 23.09.1966 - II B 20.66

    Verschweigen von Tatsachen bei der Ernennung als arglistige Täuschung -

  • BVerwG, 14.11.1969 - VI C 10.66

    Rücknahme einer Ernennung zum Beamten wegen arglistiger Täuschung über die

  • BVerwG, 09.05.1984 - 2 B 82.83

    Rücknahme der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit - Rücknahme einer Ernennung

  • BVerwG, 11.04.1989 - 2 B 138.88

    Rücknahme der Ernennung zum Beamten wegen arglistiger Täuschung über seinen

  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 129.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.01.1975 - VI B 52.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 26.09.1963 - VIII C 32.63

    Entlassung eines Berufssoldaten wegen Herbeiführung der Ernennung durch

  • BVerwG, 12.05.1966 - II C 116.65

    Rücknahme einer Ernennung wegen nachträglicher Feststellung strafgerichtlicher

  • BAG, 26.06.1997 - 8 AZR 369/96
  • BVerwG, 17.07.1963 - VI C 162.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 20.10.1965 - VI C 63.64
  • OVG Brandenburg, 10.09.1998 - 2 A 266/96

    Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit / Amt für Nationale Sicherheit

  • OVG Thüringen, 15.05.1997 - 2 EO 260/95

    Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Beamter auf Probe; Rücknahme

  • BVerwG, 08.08.1969 - II B 23.69

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 25.11.1965 - II C 201.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.03.1965 - II C 47.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 30.01.1965 - II B 12.62

    Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

  • BVerwG, 11.05.1966 - VI C 101.65

    Rücknahme der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit - Notlage durch Herabsetzung

  • VG Osnabrück, 23.03.2007 - 3 B 39/06

    Beamtenverhältnis; Beamter; Beförderung; Einstellung; Ernennung; Frist;

  • BVerwG, 29.01.1965 - VI C 63.64
  • VG Berlin, 21.07.1995 - 5 A 380.95

    Berufung als Polizeioberwachtmeister in das Beamtenverhältnis auf Widerruf ;

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